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Rechtliche Grundlagen
Für eine gezielte Kommunikation zum Thema Mobilfunk, zu Standorten und vor allem zu Standortkonflikten gilt, dass sie frühzeitig, vertrauensvoll und sachlich korrekt angegangen werden muss. Dabei sind Fragen nach dem richtigen Zeitpunkt, der Zielgruppe, dem Inhalt und der Art und Weise der Kommunikation zu klären.
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Zum einen ist dadurch sichergestellt, dass die Kommunen bei der Planung von Mobilfunkstandorten formale Fehler vermeiden.
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Zum anderen wird deutlich, dass der Handlungsspielraum der Kommune sich aus rechtlicher Sicht am Baurecht orientiert.
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Neben den unten genannten Gesetzen und Verordnungen ist das Thema „Anwendung von Grenzwerten" und „Zustandekommen von Grenzwerten" für das Thema „Recht" relevant. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde, die Standortbescheinigungen ausstellt, diese also genehmigt. Die Bundesnetzagentur wendet hierbei die in der geltenden Fassung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - festgelegten Grenzwerte an. Bei der Bundesnetzagentur können alle Daten zu bestehenden Standorten eingesehen werden. Die Personenschutzgrenzwerte, die hier Anwendung finden, sind durch die Strahlenschutzkommission abgesichert. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website: www.ssk.de |
In diesem Kapitel finden Sie juristische Grundlagen zu:
-> [Gesetze und Verordnungen (bundesweite Gültigkeit)]
-> [Landesbauordnungen]
-> [Verbändevereinbarung und Selbstverpflichtung] |
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